AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1. Berechnungsgrundlagen

Der Tarif richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad und der Sprachgruppe des zu übersetzenden Textes. Ohne schriftliche Vereinbarung gelten jeweils für alle Dienstleistungen die aktuellen Preise und Konditionen. Diese können unter info@vision-t.com angefragt werden.

Eine Normzeile umfasst 52 Zeichen inkl. Leerschläge. Angefangene Zeilen werden als volle Normzeilen berechnet. Ziffern und Texte in Tabellen werden zu Normzeilen umgerechnet. Spezialtexte (Werbetexte, Präsentationen, Grafikinhalte, spezifische Textteile, nicht direkt editierbare Dateien etc.) werden mit Zuschlägen verrechnet. Expressaufträge werden je nach Dringlichkeit mit Zuschlägen von 50% bis 100% verrechnet (siehe auch Abschnitt 5.). Für Kleinaufträge wird eine Mindestgebühr von CHF 80 je Sprache verrechnet.

2. Auftragsabwicklung / Haftungsausschluss

Die Gültigkeit von Offerten ist auf 10 Tage beschränkt. Ohne anderslautende Definition, gilt der Offertpreis als Fixpreis. Offerten und deren Annahmen sind nur in Schriftform (ausdrücklich auch per E-Mail) gültig. Durch Annahme der Offerte, respektive, falls nicht ausdrücklich eine Offerte verlangt wird, durch Übermittlung von Ausgangstexten, gelten Aufträge als erteilt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vision Translations AG als akzeptiert.

Manuskripte werden vertraulich behandelt. Die Ablieferung erfolgt als Textdatei per E-Mail. Für die Handhabung der Daten im Internet übernimmt die Vision Translations AG keine Gewähr. Allfällige weitere Dienstleistungen (Datenkonvertierung etc.) werden separat verrechnet. Lieferungen auf Datenträgern, per Post oder Telefax erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch, gegen Verrechnung und ohne jede Garantie.

Insbesondere bei PDF-Dateien übernimmt die Vision Translations AG keine Gewähr für die graphische Aufbereitung. Vision Translations AG ist eine Übersetzungsagentur und keine graphische Gestaltungswerkstätte. Für das Design ist letztendlich der Kunde zuständig. Ausgangsdateien, welche nicht direkt beschreibbar sind werden übersetzt. Die korrekte Einfügung in Tabellen und Grafiken, die Integration von Inhaltsregistern und die Adaption von Seitenzahlen sind Angelegenheit des Kunden und nicht Bestandteil der Übersetzung. Ferner kann die Vision Translations AG für die korrekte Übersetzung handschriftliche Ausgangstexte keine Gewähr übernehmen.

Auf ausdrücklichen Kundenwunsch bearbeiten wir Aufträge im 4-Augen-Prinzip (gemäss Bestimmungen DIN EN 15038). Bei diesen Aufträgen erfolgt eine Korrekturlesung durch eine weitere, vom Erstübersetzer unabhängige, ausgebildete Übersetzungskraft. Solche Aufträge unterliegen einem Zuschlag von mindestens 25% des Übersetzungsauftrages und bedürfen entsprechend einer längeren Lieferfrist. Ohne vorgängige Bestätigung des 4-Augen-Prinzips erfolgen Übersetzungen durch lediglich eine Fachkraft. Das 4-Augen-Prinzip wird im Falle der Anwendung auf der jeweiligen Rechnung explizit erwähnt.

Vereinbarte Liefertermine werden grundsätzlich eingehalten. Bei verspäteter Postzustellung, Erkrankung von Übersetzern, Unterbruch von Datenleitungen, höherer Gewalt etc. kann keine Garantie für Lieferfristen übernommen werden.

Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung möglich. In begründeten Fällen wird Realersatz für die Übersetzung geleistet. Weitergehende Forderungen – auch im Falle verspäteter Ablieferung – sind ausgeschlossen. Mängel an Teilen oder Teillieferungen berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.

Übersetzungen werden nach bestem Wissen ausgeführt. Die Vision Translations AG ist nicht als Redaktionsstelle von Texten ausgeprägt. Grundsätzlich werden Texte übersetzt und nicht interpretiert. Die Vision Translations AG ist keinesfalls für den Inhalt von übersetzten Texten oder den übersetzten Text verantwortlich. Massgebend ist immer der Ausgangstext im Manuskript. Dies gilt auch für Bedienungsmanuals, Beipackzettel und andere wichtige Dokumente. Die Einschränkung bezüglich Verantwortlichkeit bleibt auch bei von uns zertifizierten Übersetzungen und anderslautenden Abreden uneingeschränkt bestehen.

3. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug

Falls nicht anders vereinbart, sind Fakturen 30 Tage netto, nach Ablieferung des Auftrags zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Einstellung von weiteren Lieferungen vorbehalten.

Muss die Vision Translations AG wegen versäumter Zahlung eine zweite Mahnungen ausstellen, so werden CHF 20.-- für Umtriebe berechnet. Wird nach erfolgloser zweiter Mahnung durch die Vision Translations AG ein externer Inkassospezialist mit der Angelegenheit betraut, gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Schuldners. Die Vision Translations AG behält sich vor, für verspätete Zahlungen den gesetzlich zugelassenen Verzugszins zu belasten.

4. Bonusprogramme

Bonusprogramme, wie z.B. Jahresrückvergütungen, basieren auf den effektiv bezahlten Rechnungen der gemeinsam schriftlich definierten Bonusperiode. Bonusberechtigt sind ausschliesslich Rechnungen, bei denen die Zahlung auch während der gemeinsam definierten Zahlungsfrist erfolgt ist. Verspätete Zahlungen führen zum Bonusverlust für die betroffenen Beträge.

5. Zuschläge / Expressauftrag

100% der Normalgebühr für Leistungen innerhalb 12 Arbeitsstunden

50% der Normalgebühr für Leistungen innerhalb von 13 bis 20 Arbeitsstunden

Mindestgebühr für Expressanfragen, ungeachtet der Textlänge: CHF 80

Vision Translations AG übernimmt grundsätzlich keine Garantie der Zeiteinhaltung bei Expressaufträgen. Die Zeitbemessung beginnt nach Annahmebestätigung des Auftrages und basiert auf den regulären Arbeitszeiten (Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr).

6. Gerichtsstand, Schriftform, Gültigkeit Sprachversionen

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind am Sitz der Vision Translations AG. Rechterhebliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Für Zwecke der Rechtsauslegung gilt ausschliesslich die Fassung der deutschen Sprache.